Rücknahme der Karte nur bei Absage der Veranstaltung. Keine Rücknahme bei Absage in Form von höherer Gewalt. Es wird nur der Nennwert der Karte erstattet.

Das Mitnehmen von Speisen und Getränken, sowie größeren Taschen ist untersagt. Es besteht kein Sitzplatzanspruch.

Bei Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsort ohne Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sache verantwortlich.

Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (oder Muttizettel) Zutritt.

Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Veranstalter zustande.